Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Railens GmbH, Germendoks Kamp 24, 47443 Moers (nachfolgend „Railens") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Personaldienstleistungen im Eisenbahnsektor geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Railens ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
Railens erbringt Personaldienstleistungen im Bereich des Schienengüterverkehrs, insbesondere:
- Gestellung von Triebfahrzeugführern (Tf) mit gültiger Triebfahrzeugführerschein und Streckenkenntnis
- Gestellung von Wagenmeistern und Rangierbegleitern
- Kurzfristige Notfallgestellungen und Schichtvertretungen
- Langfristige Personalgestellung auf Basis von Rahmenverträgen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag oder Rahmenvertrag. Railens ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern diese über die erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen verfügen.
§ 3 Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers, auch über das Kontaktformular auf der Website, stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Railens zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Railens. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Das eingesetzte Personal von Railens rechtzeitig und vollständig über alle für den Einsatz relevanten betrieblichen Regelungen, Sicherheitsvorschriften und örtlichen Besonderheiten zu unterweisen
- Einsatzpläne und Schichtzeiten mindestens 48 Stunden im Voraus mitzuteilen, soweit nicht ausdrücklich kürzere Fristen vereinbart wurden
- Für Notfalleinsätze gilt eine Mindestvorlaufzeit von 2 Stunden, sofern verfügbare Kapazitäten vorhanden sind
- Die erforderlichen Strecken- und Fahrzeugzulassungen für den jeweiligen Einsatz sicherzustellen
- Das Personal von Railens wie eigene Mitarbeiter in den Betriebsablauf zu integrieren und zu betreuen
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder Rahmenvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Railens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Zusätzlich anfallende Kosten (Übernachtung, Reisekosten, Tagegelder) werden nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung abgerechnet.
§ 6 Stornierung und Kündigung
Einzelaufträge können unter folgenden Bedingungen storniert werden:
- Bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn: kostenfrei
- 24 bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
- Weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung
Rahmenverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde.
§ 7 Haftung
Railens haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie im Rahmen einer Garantiehaftung.
Im Übrigen ist die Haftung von Railens auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Railens.
§ 8 Datenschutz
Railens verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und des eingesetzten Personals ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht offenzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kleve, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.